Renate Tanzberger
Wissenschaftliche Begleitung
In Österreich bieten eine Reihe von rechtlich-normativen Grundlagen Schutz vor Diskriminierung von Geschlechtervielfalt im Allgemeinen. Für Kinder und Jugendliche und für den Bereich der schulischen Bildung im Besonderen sind zusätzlich folgende Rechtsdokumente wichtig, diese stellen eine Rechtsbasis dar. Eine rechtliche verbindliche Entscheidung für Diskriminierungsfälle in der konkreten schulischen Alltagspraxis muss jedoch in vielen Fällen erst auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.
[8] »Die menschenrechtliche Vorgabe, dass kein Kind aufgrund von Geschlecht, Rassismuserfahrung, Herkunft der Eltern oder Behinderung benachteiligt werden darf, ist in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben (UN-KRK Art. 2). Sie garantiert allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Recht auf Bildung (Art. 28 UN-KRK) in Verbindung mit dem Recht auf Diskriminierungsschutz (Art. 2 UN-KRK) und unterstreicht den Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die das Kind betreffen (Art. 3 UN-KRK). Weitere relevante Kinderrechte für den Schutz, die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstbestimmung von inter* und trans*Kindern und Jugendlichen sind Schutz der Identität, Berücksichtigung des Kindeswillens, Informationsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und Schutz vor Gewalt.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Kinder, S. 11 (PDF, nicht barrierefrei))
»Schule hat auch Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht nur einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht aller Gegenstände der jeweiligen Schulart zu berücksichtigen« (aus: Unterrichtsprinzipien des Bildungsministeriums)
In den neuen Lehrplänen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 wurden die Unterrichtsprinzipien als »übergreifende Themen« eingearbeitet. (siehe: Übergreifende Themen in den neuen Lehrplänen). Diese verweisen auf die unten verlinkten Grundsatzerlässe bzw. Rundschreiben des Bildungsministeriums zu den Unterrichtsprinzipen.
Geschlechtervielfalt als Thema der Bildungs- und Erziehungsaufgabe kann für alle Schulstufen und Schularten im Rahmen von mehreren Unterrichtsprinzipien / übergreifenden Themen thematisiert werden:
Das Unterrichtsprinzip / übergreifende Thema »Politische Bildung« (2015) hat als Ziel u.a. »die Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten« sowie »die Überwindung von Vorurteilen, Stereotypen, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie von Sexismus und Homophobie.«
Gemäß des Unterrichtsprinzips / übergreifenden Themas »Sexualpädagogik« (2015) soll diese »(...) altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren. Sie soll einen positiven Zugang zur menschlichen Sexualität darstellen und eine positive Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie das eigene Wohlbefinden befördern. Sie soll sich am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfalt der Lebensformen (z.B. sexuelle Orientierung, Geschlechteridentitäten) orientieren, soll Kompetenzen (z.B. kritisches Denken, Kommunikationsfähigkeiten) vermitteln und an internationalen Menschenrechten ausgerichtet sein.«
Das Unterrichtsprinzip / übergreifende Thema »Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung« (2018) »soll dazu beitragen, einen professionellen und reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln und zwar auf Grundlage des verfassungsmäßig verankerten Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsauftrags. Demnach haben alle Geschlechter dasselbe Recht auf individuelle und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung.«
Es soll weiters dazu beitragen, »ein differenziertes Denken jenseits bipolarer, verengter Geschlechterbilder zu entwickeln (...).« Verwiesen wird auf den im »sog. ECRI-Prüfbericht des Europarats formulieren Handlungsbedarf für österreichische Bildungsorganisationen hinsichtlich der Prävention gegen homophobes Mobbing insbes. gegen LGBTI-Jugendliche (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und intersexuell).«
Wenn von der nicht immer korrekten Begriffsverwendung abgesehen wird, enthalten diese drei Unterrichtsprinzipien / übergreifenden Themen doch den eindeutigen bildungspolitischen Auftrag zur respektvollen Thematisierung von Geschlechtervielfalt im Unterricht.
Angaben zum Bevölkerungsanteil von trans* und inter* Personen basieren in allen Ländern weltweit ausschließlich auf Schätzungen (Pauli 2023, S. 193ff.). Die Ergebnisse der unterschiedlichen Studien bezüglich des Anteils an Menschen, die sich im LGBT-Spektrum verorten, divergieren teilweise beachtlich [9]. Einerseits fußen sie auf sehr unterschiedlichen Erhebungsformen sowie Konzepten, wer als inter* oder trans* definiert wird oder sich selbst definiert. So wird die Häufigkeit von trans Personen in der Bevölkerung oft angegeben über die Anzahl der Menschen, die sich in medizinisch-therapeutische Behandlung begeben und eventuell geschlechtsangleichende hormonelle oder operative Maßnahmen in Anspruch nehmen. Nicht berücksichtigt sind dabei diejenigen, die sich als trans* identifizieren und ihre Wünsche und Bedürfnisse für sich behalten und/oder sich nicht behandeln lassen wollen. Für manche ist der Preis zu hoch, „sie ziehen es vor, mit der Inkongruenz zu leben“ (Pauli 2023, 195f.).
Andererseits ist auch fraglich, ob Zahlen aus Ländern aussagekräftig sind, in denen inter* und / oder trans* Menschen von massiver Verfolgung betroffen sind und sie sich daher nicht deklarieren können ohne Nachteile zu fürchten. Umgekehrt ist bei steigender Akzeptanz von inter* und trans* Menschen mit einem Anstieg des Bevölkerungsanteil von trans* und inter* Personen zu rechnen.
In Bezug auf inter* Personen spricht VIMÖ – Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich von ungefähr 1,7% der Bevölkerung, die eine ganz individuelle Kombination von Geschlechtsmerkmalen haben. In Österreich sind das ungefähr so viele Menschen wie in der Stadt Salzburg leben.
»Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird häufig als ‚Minderheitenthema‘ abgetan. Tatsächlich kann davon ausgegangen werden, dass sich LGBTIQA*-Jugendliche in jeder Schule und jeder Schulklasse befinden.« (Haller/ Wittmann 2021, S. 275) Und Schüler*innen können inter*, trans* oder nicht-binäre Freund*innen, Familienmitglieder, Nachbar*innen haben, was die Thematisierung von geschlechtlicher Vielfalt in Unterricht und Schule erfordert.
Einen Einblick in die spezifischen Lebenslagen und Diskriminierungserfahrungen von queeren Menschen geben aktuelle Erhebungen und Studien:
Im Frühjahr 2020 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die ersten Ergebnisse ihrer Studie »EU LGBT II Survey: A long way to go for LGBTI equality« [10].
Befragt wurden 140.000 Menschen in allen EU-Mitgliedsstaaten (damals inklusive Großbritannien) sowie den Beitrittskandidaten-Ländern Nord-Mazedonien und Serbien zum Thema Hassverbrechen und Diskriminierung von LGBTI-Personen. Damit ist diese Studie die größte internationale Umfrage ihrer Art, bereits 2014 wurde eine etwas kleinere Studie veröffentlicht.
Die Ergebnisse sind wenig erfreulich. Sie zeigen, dass homo- und bi-sexuelle Menschen und trans* und inter* Personen auch in Österreich immer noch massiv diskriminiert werden, wobei Diskriminierung viele Lebensbereiche betrifft. Eine von fünf trans* und inter* Personen wurde in den fünf Jahren vor der Umfrage körperlich oder sexuell angegriffen, doppelt so viele wie LGB-Personen.
In der EU-28 haben unter den Befragten in der Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen 45 % Diskriminierung in der Schule erlebt [11]. Die diesbezüglichen Daten unterscheiden sich erheblich zwischen den Mitgliedstaaten, daher kann festgehalten werden: Schule kann eine wichtige positive oder eine negative Rolle spielen! In Österreich hatten 49% der Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren aus dem gesamten LGBTI-Spektrum Bullying in der Schule erlebt. (»Wurdest du während deiner Schulzeit jemals verspottet, gehänselt, beleidigt oder bedroht, weil du LGBTI bist?«) Im Vergleich dazu erlebten 53% der trans* Jugendlichen diese Arten von Bullying. Die österreichische Schule ist also immer noch weit davon entfernt, ein sicherer Ort für LGBTIQ*-Schüler*innen zu sein. Dies führt dazu, dass 22% der Schüler*innen aus dem gesamten LGBTIQ*-Spektrum in der Schule ihre geschlechtliche und/oder sexuelle Identität verheimlichen, von trans* Schüler*innen taten dies sogar 32%. (FRA-Daten zur LGBTI-Erhebung 2020)
So unterschiedlich die Lebenslagen, Erfahrungen und Bedarfe von (jungen) inter* und trans* Menschen sind – vor allem in Bezug auf hormonelle und/oder operative Wünsche – haben sie doch eine große Gemeinsamkeit: das Recht über den eigenen Körper und auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Inter* und trans*Kinder und Jugendliche in ihrem So-Sein anzuerkennen, zu schützen und zu stärken ist daher eine wichtige pädagogische Aufgabe. »Inter* und trans* stoßen immer noch auf gesellschaftliche Widerstände, z. B. auf Diskriminierung, Missachtung der Geschlechtlichkeit oder Körperlichkeit, auf schlechtere, oft kenntnisarme gesundheitliche Versorgung, sie werden unsichtbar oder hypersichtbar gemacht. Sie werden außerdem nicht selten auf den Aspekt inter*/ trans* reduziert. Weitere Lebensrealitäten von ihnen (z. B. Rassismuserfahrung, Behinderung, soziale Herkunft) geraten häufig in den Hintergrund, obwohl auch sie betrachtet werden müssten, um die Ausgangslage, in der sich das inter* oder trans*Kind bzw. der Jugendliche befindet, vollumfänglich zu erfassen.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Jugendliche (PDF, nicht barrierefrei), S. 9) Vor allem Intergeschlechtlichkeit gilt noch immer als Tabu. Umso wichtiger ist es dieses Tabu zu brechen und z. B. in Schulen »(...) offen mit dem Thema umzugehen, egal ob inter*Jugendliche in den jeweiligen Institutionen bekannt sind oder nicht, denn nur durch Aufklärung kann Respekt und Akzeptanz für Vielfalt geschaffen werden.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Jugendliche (PDF, nicht barrierefrei), S. 17)
»Inter*Menschen können genauso wie andere Menschen medizinisch diagnostizierbare gesundheitliche Probleme haben. Diese können mit ihren Geschlechtsmerkmalen zu tun haben, müssen aber nicht. Wichtig zu wissen: Intergeschlechtlichkeit per se ist keine Krankheit. An vielen inter*Menschen wurden medizinische Eingriffe durchgeführt, in die sie oder ihre Eltern nicht vollumfassend informiert eingewilligt haben: Eingriffe, die das Ziel hatten, den intergeschlechtlichen Körper zu verändern, um vermeintlich besser den normierenden Vorstellungen von ‚weiblichen‘ und ‚männlichen‘ Körpern zu entsprechen, und nicht etwa, um den Gesundheitszustand zu verbessern oder zu erhalten. Mit diesem Ziel vor Augen werden z. B. Gonaden (Keimdrüsen) entfernt, Operationen an Genitalien durchgeführt oder Hormone verabreicht. (...) Diese Eingriffe, sowie ihre gleichzeitige Tabuisierung, können bei inter*Kindern Traumatisierungen auslösen, und diese Traumatisierungen können wiederum weitere belastende Folgen mit sich bringen, z. B. psychische Erkrankungen, chronisch somatische Probleme (d. h. Krankheiten, die sich auf körperlicher Ebene manifestieren, ohne dass körperliche Ursachen gefunden werden können), Lern-, Schul- und Berufsschwierigkeiten.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Jugendliche (PDF, nicht barrierefrei), S. 19f.)
Auch die damit verbundenen oft längeren Krankenhausaufenthalte und längeres Fehlen in der Schule können Veränderungen im (schulischen) Verhalten des Kindes auslösen – von vollkommenem Rückzug bis zum genauen Gegenteil. Fragen Sie vorsichtig und achtsam nach, »z. B. folgendermaßen: ‚Ich hoffe, es geht dir gut nach deinem Krankenhausaufenthalt‘, oder ‚Kann ich dich auf irgendeine Art unterstützen nach deinem Krankenhausaufenthalt?‘ Setzen Sie sich mit der Thematik auseinander, involvieren Sie Beratungsstellen, wenn notwendig. Denn vielleicht geht es genau um solche Behandlungen (vielleicht aber auch nicht und es handelt sich gar nicht um ein inter*Kind). Aber haben Sie immer im Kopf, dass es so sein könnte.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Kinder (PDF, nicht barrierefrei), S. 17f.)
Trans*Jugendliche können durch Eltern, andere Jugendliche oder Lehrpersonen, die ihre Geschlechtsidentität nicht akzeptieren, in ihrer Entwicklung beschränkt werden, z.B. dadurch, dass der selbstgewählte Vorname und das Pronomen ignoriert werden oder das Coming-Out behindert wird. Das kann zu erheblichem Leidensdruck führen, zu Depressionen, selbstverletzendem Verhalten, Schuldistanz oder Suizidalität [12]. »Der LGBTIQ+-Gesundheitsbericht 2022 (PDF, nicht barrierefrei) zeigt dieses Risiko auch für Österreich deutlich auf.« Dann sind Sie als Lehrpersonen gefragt, aktiv zu intervenieren. Wenn Sie bemerken, dass ein*e trans*Jugendliche ausgelacht, gemieden oder beschimpft wird, schreiten Sie ein. (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Jugendliche (PDF, nicht barrierefrei), S. 22ff.)
[8] Die UN-Kinderrechtskonvention; Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention
[9] Zu auffallend voneinander abweichenden Statistiken bzgl. des Bevölkerungsanteils von trans* und inter* Personen siehe zum Beispiel den LGBTIQ+-Gesundheitsbericht des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aus dem Jahr 2022: Gaiswinkler u. a.: LGBTIQ+-Gesundheitsbericht 2022 (PDF, nicht barrierefrei)
[10] FRA – European Agency for Fundamental Rights (2020): A long way to go for LGBTI equality. Luxembourg; A long way to go for LGBTI equality (PDF, nicht barrierefrei); siehe auch Zahlen und Fakten zu Diskriminierung von LGBTIQ-Personen in Wien sowie Country data Austria ... EU LGBTI Survey – Country Data Austria (PDF, nicht barrierefrei)
[11] Hier und im Folgenden wenn nicht anders angegeben: in den letzten 12 Monaten vor der Befragung
[12] LGBTIQ*-Jugendliche weisen eine 2- bis 5-fach erhöhte Suizidalität auf als heterosexuell-cisgeschlechtliche (Suizidalität umfasst alle Handlungen sowie Gedanken, die darauf abzielen oder zum Inhalt haben, sich das Leben zu nehmen); eine wichtige Ursache dafür ist, dass sie häufiger Opfer von Mobbing und Diskriminierung werden.
Sie möchten sichtbar machen, dass Ihre Schule queerfriendly ist? Oder zumindest erste Schritte in diese Richtung initiieren? Nachfolgend finden Sie Beispiele auf unterschiedlichen Ebenen, wie dies gelingen könnte.
Für einen offenen Umgang mit dem Thema geschlechtliche (und sexuelle) Vielfalt ist die Haltung der Lehrpersonen entscheidend. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass Lehrpersonen sich bereits (intensiv) mit den Themen geschlechtliche (und sexuelle) Vielfalt auseinandergesetzt haben. Es empfiehlt sich daher entweder eine schulinterne Fortbildung für das gesamte Kollegium zu organisieren oder Kolleg*innen auf Fortbildungsangebote aufmerksam zu machen.
Ein erster Schritt zu einer Sensibilisierung kann das Ausfüllen der Checkliste von Annika Spahn (PDF, nicht barrierefrei) (S. 94/95) oder der Privilegiengalerie von Katja Linke (PDF, nicht barrierefrei) (S. 18-21) sein.
Schulwebsites bieten eine Chance, sichtbar zu machen, wie wichtig es einer Schule ist, zur Enttabuisierung von geschlechtlicher (und sexueller) Vielfalt beizutragen.Nachfolgend ein paar – sehr unterschiedliche – Beispiele:
»Die Formulierung in einer Schulordnung sollte sich an der Wertschätzung und Förderung von Vielfalt ausrichten. Außerdem sollten Diskriminierung, Mobbing und Beschimpfungen, die auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beruhen, explizit verboten, mögliche Sanktionen für alle Akteur*innen an der Schule benannt, sowie positive Gleichstellungsziele für die Schule verankert werden. Dazu ist es wichtig, Diskriminierungsformen wie Homo, Trans und Inter*feindlichkeit (aber auch Rassismus oder Behindertenfeindlichkeit) explizit zu benennen.« (Spahn: Schule lehrt/lernt Vielfalt (PDF, nicht barrierefrei) 2018, S. 92)
Dazu ein Beispiel einer Schule aus Wien. Die ersten zwei Unterpunkte des Leitbilds, das am 6.9.2019 von der LehrerInnenkonferenz der AHS Rahlgasse einstimmig beschlossen wurde, lauten:
Wichtig ist, dass eine Schulordnung oder ein Leitbild, in denen geschlechtliche Vielfalt thematisiert wird, gemeinschaftlich diskutiert und beschlossen werden (von Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innenvertretungen, …) und in regelmäßigen Abständen (z. B., wenn Lehrkräfte neu an der Schule zu arbeiten beginnen) kommuniziert werden.
»Sind die Angebote nach Geschlecht getrennt? Wenn ja, weshalb und nach welchen Geschlechterkategorien? Es kann in bestimmten, wenigen Kontexten Sinn machen, die Gruppen nach Geschlecht zu trennen, z. B. wenn Mädchen sich nicht trauen, vor Jungen offen zu sprechen. Es ist jedoch wichtig zu reflektieren, weshalb es sinnvoll ist und wie dennoch alle, auch nonbinäre, junge Menschen miteinbezogen werden können.« (Leitfaden für Leitungspersonen (PDF, nicht barrierefrei), S. 14)
Im Falle einer Geschlechtertrennung beim Sportunterricht, bei den Umkleiden, Duschen, Toiletten empfiehlt es sich, in Absprache mit nicht-binären oder trans* Schüler*innen Wege zu finden, damit diese keine Diskriminierung erfahren.
Bei Klassenfahrten mit Übernachtung sollte im Vorfeld geklärt werden, mit welchen Schüler*innen nicht-binäre oder trans* Schüler*innen das Zimmer teilen wollen und das Einverständnis der Zimmerkolleg*innen eingeholt werden.
»Die Infrastruktur ist oft geprägt von einer binären Sichtweise auf Geschlecht. So sind Toiletten meist nur für Mädchen oder Jungen, ebenso Umkleidekabinen oder Duschen. Dies schliesst alle Menschen aus, die sich nicht als klar männlich oder weiblich definieren oder so wahrgenommen werden, und es vermittelt den Eindruck, dass Männer und Frauen nicht die gleiche Toilettenanlage benutzen könnten.Es kann einen grossen Stress bedeuten und negative gesundheitliche Folgen haben, wenn eine Person keine Toilette hat, wo sie sich wohl und sicher fühlt, ebenso ist es mit Umkleidekabinen und Duschmöglichkeiten. Wenn sich die Infrastruktur (noch) nicht verändern lässt, gilt es, kreative Lösungen zu suchen und mit den betreffenden Personen (wenn sie sich geoutet haben und bereit dazu sind) offen zu diskutieren, welche Bedürfnisse sie haben.« (Leitfaden für Leitungspersonen (PDF, nicht barrierefrei), S. 16)
Hier ein paar Beispiele von Schulen bzw. Universitäten in Österreich, die sich des Themas Unisex-Toilette angenommen haben:
Schauen Sie, dass Sie in der Schulbibliothek auch Fachliteratur und Jugendbücher zu geschlechtlicher Vielfalt haben (Tipps s. »Literaturtipps für Jugendliche«). Geben Sie diese Info an Ihre Schüler*innen weiter.
Für manche Schüler*innen ist es wichtig, queere Bücher ungestört von anderen oder ohne Wissen der Eltern lesen zu können. Berücksichtigen Sie dies bei der Festlegung von Öffnungszeiten und der Raumgestaltung.
Die HOSI Wien setzt das Projekt »FLAGincluded« um. »Das Ziel von FLAGincluded besteht darin, anlässlich des Pride-Monats Juni möglichst viele Schulen mit Regenbogenflaggen auszustatten, als sichtbares Zeichen der Vielfalt. Als Teil dieser Aktion sind uns inhaltliche Impulse an den Schulen wichtig. Je nach zeitlichen und personellen Ressourcen sind ebenso Workshops, Fortbildungen, o.ä. mit Lehrkräften und/oder Schüler*innen denkbar. Wir stellen außerdem gerne Lehr- und Infomaterialien zur Verfügung. Uns ist bewusst, dass kaum Spielraum im Schulbudget für ein solches Unterfangen vorhanden ist. Deswegen möchten wir das Gesamtpaket kostenfrei zur Verfügung stellen.« (Projekt FLAGincluded der HOSI Wien)
Auf Weitere Informationen zum Projekt FLAGincluded finden sich auch weiterführende Infos zum Projekt und zur Regenbogenflagge.
Manche Schulen (z. B. die Modeschule Herbststraße) hissen die Flagge ganzjährig. Das Hissen der Flagge sollte allerdings nicht zu einem queerwashing führen, im Sinne von: »Wir machen ohnehin schon etwas, daher brauchen wir uns nicht ausführlicher mit der Thematik (sexuelle und) geschlechtliche Identität beschäftigen«. Wichtig ist es auch, etwaige Vandalismusakte gegen die Flagge als Anlass zu nehmen, mit den Schüler*innen über Menschenrechte, Diskriminierung, rechtliche Entwicklungen speziell im Zusammenhang mit LGBTIAQ* zu sprechen.
oder
»Nutzen Sie alle Gelegenheiten, die sich bieten, um zu vermitteln, dass Körper und Geschlechtsidentitäten vielfältig sind. (...) Auf Grund des enormen Entwicklungs-, Normierungs- und Leistungsdrucks, den Jugendliche in ihrer Pubertät erleben, stellt es für inter*Jugendliche eine besonders massive Herausforderung dar, ihren Körper und ihr Sein so zu akzeptieren und lieben zu lernen, wie sie sind.« (Geschlechtliche Vielfalt/ inter* und trans*Jugendliche (PDF, nicht barrierefrei), S. 17)
»Aufklärung und Bewältigung nach diskriminierenden Aussagen/Vorfällen sind sehr wichtig und müssen sowohl Schutz wie auch Aufklärung enthalten. Bestrafung der diskriminierenden jungen Menschen bringt oft nichts, da so kein Nachdenken über das eigene Verhalten einsetzt und der Druck an die Opfer weitergegeben wird. Diskussionen über den Umgang miteinander, Rechte und Pflichten jedes*jeder Einzelnen und Sensibilisierung für Mobbing und Diskriminierung wirken mehr als Strafen.« (Leitfaden für Leitungspersonen (PDF, nicht barrierefrei), S. 18) Auf S. 18-20 wird beschrieben, wie Lehrkräfte auf Diskriminierung reagieren können.
Der Verein Selbstlaut hat im Auftrag des Fonds Gesundes Österreich zwei ca. fünfminütige Kurzvideos für Schulleiter*innen und Projektteams zum Thema »Schutzkonzept in Schulen erstellen« entwickelt. In der darin vorgestellten Checkliste wird darauf hingewiesen, dass es wichtig ist diskriminierungsgefährdete transidente, inter*, nichtbinär, queer fühlende Schüler*innen zu stärken (Kurzvideo „Schutzkonzept in Schulen erstellen“ – Teil 1, 4:31 bzw. Kurzvideo „Schutzkonzept in Schulen erstellen“ – Teil 2, 3:19). Die Entwicklung eines Schutzkonzepts bietet die Möglichkeit, sich auch des Themas Schutz von LGBTIAQ* Schüler*innen anzunehmen.
Wenn Sie zu Schulbeginn in die Klasse kommen und Ihren Namen an die Tafel schreiben, können Sie die von Ihnen gewünschten Pronomen dazu schreiben. Entweder fragen die Schüler*innen ohnehin nach, was es damit auf sich hat oder Sie erklären mit Ihren Worten, warum Sie das machen. Sie könnten beispielsweise sagen: »Ihr wisst ja vielleicht, dass in Österreich seit 2018 gesetzlich anerkannt ist, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Darüber hinaus gibt es Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, identifizieren. Daher ist es mir wichtig, euch zu sagen, wie ich angesprochen werden will. Und ich freue mich, wenn Ihr mir auch mitteilt, wie ich euch ansprechen soll.«
Anschließend können sich die Schüler*innen vorstellen und – wenn sie das möchten – auch das Pronomen dazusagen. Dass dies nicht ganz unproblematisch ist, behandelt der Text von Mart Busche »Das ambivalente Potenzial von Pronomenrunden (PDF, nicht barrierefrei)« (S. 27ff).
Zum Schluss noch der Hinweis auf den LGBTIQ+-Gesundheitsbericht 2022 (PDF, nicht barrierefrei) (Gaiswinkler u.a. 2022). Auf den Seiten 109/110 werden Maßnahmen aufgelistet, die in den Bereichen Bildung und Schulwesen zu einer Verbesserung der Gesundheit von LGBTIQ+-Personen beitragen könnten.
Die nachfolgenden Broschüren stammen großteils aus Deutschland und der Schweiz. Sie beziehen sich daher auf die dortige Gesetzeslage und stellen regionale Beratungsstellen vor. Mit ihrer Fülle von Anregungen sind sie auch für Leser*innen aus Österreich relevant und empfehlenswert.