FAQ
Es kursieren viele teils unvollständige oder widersprüchliche Informationen, die ukrainische Schüler*innen und Lehrer*innen in Österreich betreffen. Diese Seite dient der Beantwortung von Fragen, die sich viele Menschen stellen. Wir hoffen, hier Klarheit in wichtigen Aspekten schaffen zu können.
Die Beantwortung der folgenden Fragen erfolgt aufgrund von Recherche sowie eigener Erfahrung, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir freuen uns über Ergänzungen und Berichtigungen an hilfestab.mmf@univie.ac.at. Vielen Dank!
Die Vernetzungstreffen des Ukraine Hilfestabs im Projekt MmF dienen der Vernetzung von Personen, die in diesem Feld arbeiten, und fokussieren auf den Bereich Bildung. Wenn Sie an einem solchen Vernetzungstreffen teilnehmen möchten, senden Sie bitte ebenfalls ein Mail an hilfestab.mmf@univie.ac.at.
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Wie kann man das Ukrainische Bildungsministerium unterstützen?
Von vielen Seiten gibt es Bereitschaft zur Unterstützung des Ukrainischen Bildungsministeriums. Auf folgenden zwei Webseiten wird dargestellt, wie diese Unterstützung aussehen kann und wie man Interesse bekunden kann:
- Webseite des Ukrainischen Bildungsministeriums
- Formular zur Kontaktaufnahme für Unterstützungsleistungen
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Wo können Ukrainer*innen gratis Deutsch lernen?
Auf dieser Seite haben wir eine Liste von gratis Deutschkurse für Ukrainer*innen gesammelt.
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Haben ukrainische Flüchtlinge eine Krankenversicherung?
Ukrainische Flüchtlinge können ohne vorherige Registrierung medizinische Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Beim Besuch einer Arztpraxis muss ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Auch Apothekeneinkäufe, Krankenhausbesuche und COVID-19-Tests sind auf diese Weise möglich. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Webseite der ÖGK.
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Sollen ukrainische Flüchtlinge einen Asylantrag stellen?
Für ukrainische Flüchtlinge gilt die Vertriebenen-Verordnung.
Es ist nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Falls bereits ein Asylantrag gestellt wurde, wird dieser für die Dauer des Aufenthaltsrechtes als Vertriebener nicht bearbeitet.1
Einer der Vorteile der Vertriebenen-Verordnung ist, dass sofort ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, der während eines »normalen« Asylverfahrens nicht besteht.
Zur weiteren Information wurde von Cornelia Mayer ein Input und eine Präsentation zur Verordnung gestaltet.
[1] https://www.bfa.gv.at/news.aspx?id=455643766D7646497145673D#:~:text=Falls%20Sie%20bereits%20einen%20Asylantrag,Kontakt%20mit%20dem%20BFA%20auf (17.03.2022)
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Wie können ukrainische Flüchtlinge ein Quartier finden?
Die BBU hat eine Hotline (+43 1 2676 870 9460) eingerichtet, die von mehrsprachigen Personen betreut wird. Darüber hinaus dient die Polizei ebenfalls als Erstansprechstelle.2
Ukraine Take Shelter und Homes for Ukraine bieten die Vernetzung von Quartiergeber*innen und Quartiernehmer*innen an.
Auf Facebook gibt es dazu verschiedene Gruppen, darunter beispielsweise folgende für den deutschsprachigen Raum:
[2] https://www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier#schutzsuchende (16.03.2022)
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Wo sollen sich ukrainische Flüchtlinge in Österreich registrieren?
Neben der Anmeldung mittels Meldezettel beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat des Wohnortes (innerhalb von 3 Tagen) ist eine Registrierung bei einer Erfassungsstelle notwendig, um einen Vertriebenen-Ausweis zu erlangen. Es ist zu erwarten, dass weitere Stellen eröffnet werden.
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Können ukrainische Kinder in die Schule gehen?
»Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt.«3 Die Schulpflicht dauert 9 Schuljahre lang.
Für Jugendliche nach dem Pflichtschulalter besteht weder diese Verpflichtung, noch ein Recht darauf.
Für Schüler*innen bis 18 Jahren gilt die Ausbildungspflicht. Schulleiter*innen einer weiterführenden Schule können Schüler*innen als Außerordentliche Schüler*innen in ihrer Schule aufnehmen lt. SCHUG § 4. Für Schüler*innen mit einem Pflichtschulabschluss ist auch eine Lehre möglich, sobald ausreichend Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Die Bildungsdirektion Wien hat verschiedene Unterstützungsangebote für ukrainische Kinder eingerichtet. Man kann bei der Bildungsdirektion Wien um einen Platz für ukrainische Kinder an Wiener Schulen anfragen: https://support-ukr.bd-wien.at/at_form_schulplatz/
[3] https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/Seite.110002.html (17.03.2022)
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Wie können Eltern mit Kindern über den Krieg sprechen?
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Wie können ukrainische Vertriebene in Österreich arbeiten?
Nach der Anmeldung des Wohnsitzes beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat kann von den Ukrainer*innen eine »blaue« Karte, ein Vertriebenen-Ausweis beantragt werden:
https://www.bbu.gv.at/erfassungsstellen
Nach Erhalt dieser Karte kann vom künftigen Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt werden:
Jobbörsen
- Pratsya.at
- »Internetoffensive Österreich«: Austrian jobs for Ukrainian refugees
- »Trending Topics«: https://www.jobs.trendingtopics.eu/for-refugees
- »Jobs for Ukraine«: https://www.jobs-for-ukraine.at/
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Wie können Ukrainer*innen ein Studium an der Universität Wien beginnen?
Die Universität Wien stellt unter
ukraine.univie.ac.at/fuer-studierende-die-an-die-uni-wien-moechten/
Informationen zu Studienangebot, Voraussetzung und Zulassungsverfahren zur Verfügung.
Wichtige Dokumente
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Informationsschreiben Ukraine (BMBWF)
Das BMBWF gibt im Informationsschreiben Ukraine Auskunft über Schulpflicht sowie über Möglichkeiten zur (Sprach-)Förderung von ukrainischen Kindern, die in Österreich ankommen, und gibt pädagogische Empfehlungen zum Umgang mit dem Thema Krieg.
Informationsschreiben Ukraine - Ausgabe 1
Informationsschreiben Ukraine - Ausgabe 3
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»Neu in Wien-Klassen« (Bildungsdirektion Wien)
In einer »Neu in Wien-Klasse« werden ukrainische Schüler*innen, die eine Schule in Wien besuchen, beim Ankommen und Eingewöhnen in die neue Umgebung unterstützt.
Die Bildungsdirektion Wien hat dazu ein Informationsschreiben auf Deutsch und ein Informationsschreiben auf Ukrainisch aufgesetzt.
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Vertriebenen-Verordnung
Die Verordnung zur nationalen Umsetzung der EU-Massenzustrom-Richtlinie wurde veröffentlicht.
Zusätzlich wurde von Cornelia Mayer ein Input und eine Präsentation zur Verordnung gestaltet.
Stellen für ukrainische Pädagog*innen
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Stellen in Wien
- Muttersprachlicher Unterricht Ukrainisch
- Bewerbung bei der Bildungsdirektion Wien
- Research Fellow an der Universität Wien
- Anstellung an der Universität Wien
- Anstellung als wissenschaftliches Universitätspersonal ohne Beschäftigungsbewilligung möglich
- Anstellung als allgemeines Universitätspersonal benötigt Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung durch die Universität Wien
- Betreuung in Kindergärten
- Unter besonderen Bedingungen dürfen Kindergärten für ukrainische Kinder öffnen. Ukrainische Kindergärtner*innen dürfen im Rahmen dieses Projekts für eineinhalb Jahre, ohne Deutschkenntnisse oder Nostrifizierung ihrer Ausbildung in Österreich, arbeiten. Alle Informationen auf https://skills4vienna.wien.gv.at/
- Наразі на особливих умовах дозволено відкривати дитячі садочки для українських дітей. В рамках цього проекту українським вихователям дитячих садків дозволено працювати в Австрії півтора року без знання німецької мови та підтвердження освіти. Вся інформація на сторінці https://skills4vienna.wien.gv.at/
- Muttersprachlicher Unterricht Ukrainisch
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Stellen in Niederösterreich
- Pädagogische Hochschule Niederösterreich
- Suche nach ukrainischen Lehrer*innen, die Schüler*innen im Unterricht unterstützen
- Bei Interesse E-Mail mit Name und Telefonnummer an studien@ph-noe.ac.at
- Bildungsdirektion Niederösterreich
- Möglichkeit zur Bewerbungen für Stellen im Zusammenhang mit der Betreuung geflüchteter Kinder
- Erhebungsbogen (PDF, 173 KB)
- Pädagogische Hochschule Niederösterreich
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Stellen im Burgenland
- Bildungsdirektion Burgenland
- Suche nach Lehrer*innen für Deutschförderklassen
- Nähere Informationen finden Sie hier
- Bildungsdirektion Burgenland
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Stellen in Kärnten
- Bildungsdirektion Kärnten
- Kontaktinformationen von Lehrpersonen mit Interesse an Unterrichtstätigkeiten an gabriel.kusej@bildung-ktn.gv.at senden
- Bildungsdirektion Kärnten
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Stellen in der Steiermark
- johannes.schaflechner@bildung-stmk.gv.at
- Kontaktperson für Ukrainisch stämmige Lehrer*innen, die schon eine Weile in Österreich leben, Deutsch beherrschen und eine Arbeitsbewilligung haben.
- Lehrer*innen melden sich bei der bzw. dem zuständigen Schulqualitätsmanager/in oder der Schulleitung. Die Bildungsdirektion kümmert sich um Klärung der Anstellungsmöglichkeiten. Folgende Dokumente werden in jeden Fall benötigt:
- übersetzte Zeugnisse, Ausbildungsabschlüsse etc. (zum Beleg, dass man als Lehrkraft ausgebildet ist)
- Lebenslauf inkl. Kontaktdaten
- Versicherungsnummer, Meldezettel
- Bestätigung des Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Bestätigung der Sprachkenntnisse (Deutsch)
- Kontaktformular für Bewerbung als Lehrperson oder für ehrenamtliche Unterstützung
- johannes.schaflechner@bildung-stmk.gv.at
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Stellen in Vorarlberg
- Bildungsdirektion Vorarlberg
- Ansprechpartner ist Mustafa Can
- Mehrere Möglichkeiten des schulischen Einsatzes zB. im Pädagogischen Dienst, in der Freizeitbetreuung, in der Schulassistenz etc
- Für alle Interessierte mit unterschiedlichen Sprachniveaus
- In welchen Bereichen die Personen zum Einsatz kommen könnten, wird individuell ausgelotet
- Bildungsdirektion Vorarlberg
Rückmeldung zum Seiteninhalt
Der Ukraine Hilfestab im Projekt MmF ist dankbar für Vorschläge zu den Inhalten dieser Seite. Wir freuen uns besonders über Feedback unserer ukrainischen Kolleg*innen. Bitte schreiben Sie uns per E-Mail an hilfestab.mmf@univie.ac.at.